Die neue Richtlinie über Europäische Betriebsräte enthält wichtige Verbesserungen für die praktische Arbeit der Europäischen Betriebsräte.
Ich freue mich, dass die Richtlinie nun in deutsches Recht umgesetzt wird. Dennoch hat der Gesetzentwurf zur Umsetzung drei entscheidende Mängel.
- Erstens müssen laut EU-Richtlinie wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen für Verstöße eingeführt werden. Die Regierung sieht jedoch lediglich eine Sanktionshöhe von 15.000 Euro vor. Der Fall Nokia Bochum hat gezeigt, dass viele Unternehmen dies aus der Portokasse zahlen. Wir fordern deutlich höhere Sanktionssummen, damit sie auch wirksam sind.
- Zweitens fordern wir einen Unterlassungsanspruch. Wenn ein Unternehmen den Europäischen Betriebsrat (EBR) nicht oder nicht rechtzeitig anhört oder unterrichtet, dürfen die getroffenen Entscheidungen bis zu einer Einigung nicht umgesetzt werden. Der EBR braucht ein Initiativrecht, um dies vor Gericht geltend zu machen -dieser Unterlassungsanspruch fehlt im Gesetz.
- Drittens fordern wir ein Zutrittsrecht zu den einzelnen Unternehmensteilen für die Mitglieder der Europäischen Betriebsräte. Wenn ein ausländisches EBR-Mitglied die deutsche Belegschaft unterrichten will, darf es nicht am Betreten des Betriebs gehindert werden. Dieses Zutrittsrecht muss ins Gesetz geschrieben werden, wie Erfahrungen aus der Praxis zeigen.
In einer Expertenanhörung letzten Montag unterstützten Fachleute aus
der Praxis wie die EBR-Vorsitzende von British Airways unsere Forderungen. Ohne diese Verbesserungen werden die Europäische Betriebsräte nur auf dem Papier gestärkt. Sie brauchen aber einklagbare Rechte.
Die Richtlinie zu Europäischen Betriebsräten ist ein Kernstück des Sozialen Europa. Wenn Unternehmen europaweit agieren, muss auch die
Mitbestimmung auf Augenhöhe organisiert werden. Studien zeigen,
dass mitbestimmte Unternehmen wirtschaftlich erfolgreicher sind als
Unternehmen, in denen der Arbeitgeber allein die Richtung vorgibt. Ein
soziales Europa und eine Stärkung der Europäischen Betriebsräte helfen
damit sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern.
Rede von Josip Juratovic im Deutschen Bundestag