Landtagsbgeordneter Reinhold Gall lobt neues Feuerwehrgesetz

Veröffentlicht am 04.11.2009 in Landespolitik
 

In zweiter Lesung debattierte und verabschiedete heute der Landtag von Baden-Württemberg das neue Landesfeuerwehrgesetz. Der Obersulmer SPD-Landtagsabgeordnete Reinhold Gall, der selbst aktiver Feuerwehrmann und Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Heilbronn ist, lobte weite Teile des Gesetzes als „praxistauglich und zukunftsweisend“ und bedankte sich beim Innenministerium für die Berücksichtigung vieler Änderungswünsche, die seit Einbringung des Gesetzes von den Feuerwehren im Land angeregt wurden.

Ein Meilenstein sei, so Gall weiter, dass das Gesetz anerkenne, dass eine erfolgreiche Gefahrenabwehr flächendeckend nur durch Freiwillige Feuerwehren geleistet werden kann und folglich Rechte und Pflichten der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute klarer definiere als zuvor. Dies sei eine große Wertschätzung gegenüber den mehr als 100 000 Feuerwehrleuten in den rund 1000 Freiwilligen Feuerwehren im Land, freute sich Reinhold Gall.

Er begrüßte auch neue Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit und die Erlaubnis für Feuerwehrleute, sich parallel in zwei verschiedenen Wehren zu engagieren. Er warnte aber gleichzeitig davor, diese neuen Freiheiten im Sinne möglicher Einsparungen überzustrapazieren: „Auch hier gilt: Ehrenamt und Freiwilligkeit hat seine Grenzen schnell erreicht, wenn die Feuerwehrenangehörigen ihre berühmten vier F, nämlich Familie, Firma, Freizeit und Feuerwehr nicht mehr unter einen Hut bringen können.“

Änderungsbedarf sah die SPD-Landtagsfraktion bei zwei Punkten: Mitarbeiter einer Werksfeuerwehr sollten auch zukünftig im betroffenen Unternehmen angestellt sein, um in „diesem sensiblen Bereich“ eine kontinuierliche Bindung zwischen Betrieb und Feuerwehr zu gewährleisten. Als zusätzliches Angebot zum Neubau der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal hätte die SPD gerne eine Führungsakademie für Brand- und Katastrophenschutz etabliert. Dies sei im Sinne des Landesfeuerwehrverbandes und würde den Anspruch nach einer guten Ausbildung und Weiterqualifikation von Führungspersonal der Feuerwehren noch besser Rechnung tragen, erläuterte Gall den Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Beide Anträge wurden von den Regierungsfraktionen abgelehnt.

 

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