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Innenminister Reinhold Gall: Land unterstützt Kommunen weiterhin bei den Kosten der Flüchtlingsunterbringung

Veröffentlicht am 07.03.2016 in Landespolitik
 

Bei einer Wahlkampfveranstaltung von Reinhold Gall MdL ging es neben vielen anderen landespolitischen Themen auch um die Frage, wie das Land mit den Kosten umgeht, die den Kreisen und Kommunen bei der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen entstehen. Hierzu wurden insbesondere von anwesenden Gemeinderäten, darunter auch M;itglieder der SPD-Gemeinderatsfraktion Bad Wimpfen, viele Fragen an den Minister gestellt.

Reinhold Gall konnte dabei sehr aktuell von einem Gespräch der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden, also den Vertretern von Städten, Gemeinden und Landkreisen berichten. Dabei habe man sich auf wichtige Punkte geeinigt, die auch dem Landkreis Heilbronn und seinen Kommunen zugutekommen.

Reinhold Gall: „Ein ganz wichtiger Punkt ist, dass man sich auf die nachträgliche Spitzabrechnung für die Kosten der vorläufigen Unterbringung geeinigt hat. Das bedeutet, dass die Kommunen alle Ausgaben für die erste Unterbringung von Flüchtlingen erstattet bekommen und zusätzlich zur Pauschale auch die tatsächlich entstandenen Kosten abrechnen können.“

Für die künftig anstehenden Aufgaben der Anschlussunterbringung und der Integration der Menschen verständigte man sich laut Gall darauf, dass das Land sich in den Bereichen der Schulsozialarbeit, der mobilen Jugendarbeit und  der Unterstützung kommunaler Flüchtlingsbeauftragte über das bisher Zugesagte hinaus verstärkt engagieren werde. Über die Details werde man weiter verhandeln.

Reinhold Gall zeigte sich zufrieden mit den Ergebnissen der Gespräche: "Die große Herausforderung kann nur gemeinsam von Bund, Land und Kommunen geleistet werden. Gerade für mich als langjährigen Kommunalpolitiker ist es eine Herzensangelegenheit, die Kommunen bei dieser Aufgabe so gut wie möglich zu unterstützen.“

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