SPD drückt bei Rauchmelderpflicht aufs Tempo

Veröffentlicht am 12.04.2013 in Landespolitik
 

Ausdrücklich begrüßt Innenminister Reinhold Gall, dass die SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg beim Thema "Rauchmelderpflicht" aufs Tempo drückt und den Bereich notfalls von der Reform der Landesbauordnung entkoppeln will, in deren Rahmen die Rauchmelderpflicht verwirklicht werden soll.

Reinhold Gall: "Ich fordere den verpflichtenden Einbau von Rauchmeldern in Privatwohnungen seit vielen Jahren. Ob als Feuerwehrmann oder in den 12 Jahren, die ich nun Landtagsabgeordneter bin. Ich bin froh, dass ich nun daran mitwirken kann, diese Pflicht gesetzlich festzuschreiben."

Die Forderung nach einer Rauchmelderpflicht wird auch von den Feuerwehrverbänden seit Jahren erhoben und existiert in den meisten anderen Bundesländern schon seit Jahren.

Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion

Claus Schmiedel: „Eine Vorschrift zur Einführung von Rauchmeldern sollte möglichst noch vor Pfingsten im Landtag sein, andernfalls muss sie von der Landesbauordnung entkoppelt werden“

Nach der schrecklichen Brandkatastrophe von Backnang drückt die SPD-Landtagsfraktion bei der Einführung einer Rauchmelderpflicht für Miet- und Eigentumswohnungen aufs Tempo. „Eine Vorschrift zur Einführung von Rauchmeldern sollte möglichst noch vor Pfingsten im Landtag sein, andernfalls muss sie zunächst von der Novelle zur Landesbauordnung entkoppelt werden“, verlangte Fraktionschef Claus Schmiedel.

Bei der Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in Wohnungen und anderen Räumlichkeiten sei nun „Eile geboten“, denn ein flächendeckender Einbau von Rauchmeldern könne bei Bränden viele Menschenleben retten. Nach Ansicht Schmiedels bieten Rauchmelder einen wirksamen Schutz vor Rauchvergiftungen, gerade weil viele Menschen von Bränden im Schlaf überrascht würden. „Die meisten Opfer bei Wohnungsbränden kommen nicht im Feuer ums Leben, sondern sterben an Rauchvergiftung, weil im Schlaf der Geruchssinn nicht funktioniert und Rauch nicht wahrgenommen wird“, sagte Schmiedel.

Sollte sich eine zügige Umsetzung der Rauchmelderpflicht im Rahmen der Novellierung der Landesbauordnung wegen noch erforderlicher Abstimmungen zwischen beteiligten Ressorts und sehr zeitaufwändigen Anhörungsverfahren für den Referentenentwurf nicht verwirklichen lassen, plädiert Schmiedel für eine Herausnahme der Rauchmelderpflicht aus der anstehenden LBO-Novellierung und deren rasche Verankerung in einer separaten Verordnung.

Schmiedel sprach sich ferner dafür aus, die Übergangsfrist für das Nachrüsten in bestehenden Wohnungen so kurz wie rechtlich vertretbar zu fassen. „Gerade in Altbauwohnungen ist die Gefahr von Defekten an Heizanlagen oder Elektroinstallationen um ein Vielfaches größer als in Neubauten. Deshalb können vergleichsweise billige, leicht anzubringende und verlässlich funktionierende Rauchmelder gerade hier im Brandfall Leben retten“, betonte Schmiedel. Eine relativ kurze Übergangsfrist sei deshalb auch den betroffenen Eigentümern und Mietern zumutbar, weil sie in deren eigenem Interesse liege.

Der schwarz-gelben Vorgängerregierung schrieb der SPD-Politiker ins Stammbuch, die Einführung einer gesetzlichen Rauchmelderpflicht entgegen den Ratschlägen aller Experten und des Landesfeuerwehrverbands jahrelang blockiert zu haben. Bereits 2006 habe die SPD im Landtag einen Gesetzentwurf eingebracht, der von der damaligen CDU/FDP-Regierung mit fadenscheinigen Hinweisen auf zu viel Bürokratie und fehlende Kontrolle abgelehnt worden sei.

Inzwischen gilt in zahlreichen Bundesländern eine gesetzliche Rauchmelderpflicht. Vorreiter war Rheinland-Pfalz, das bereits Ende des Jahres 2003 als erstes Bundesland eine Rauchmelderpflicht für alle Neubauten mit Wohnnutzung eingeführt hatte. Mittlerweile folgten weitere Bundesländer wie beispielsweise Saarland (2004), Schleswig-Holstein (2004), Hessen (2005), Hamburg (2006), Mecklenburg-Vorpommern (2006), Thüringen (2008) Bremen (2009) und Sachsen-Anhalt (2009).

 

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