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„Eine Abschwächung des geltenden Verbraucherrechts? Nicht mit uns“

Veröffentlicht am 18.10.2010 in Europa
 

Widerstand gegen vollständige Harmonisierung des europäischen Verbraucherschutzes

Die Beratungen zum umstrittenen Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament über die Rechte der Verbraucher sind im vollen Gange. Am heutigen Montag läuft die Frist für Änderungsanträge zur Richtlinie aus. Die sozialdemokratische Fraktion steht geschlossen zu ihrem Vorschlag, für die Verbraucherrechte-Richtlinie das Prinzip der Mindestharmonisierung zu fordern.

Evelyne Gebhardt, S&D-Koordinatorin des Binnenmarkt- und Verbraucher­schutz­ausschusses, bekräftigt: „Eine Vollharmonisierung wie sie die Europäische Kommission vorschlägt, aber auch der Entwurf des konservativen Berichterstatters, der eine gezielte Harmonisierung vorsieht, ist im Verbraucherrecht nicht sinnvoll. Beides würde erheblichen Schaden anrichten. Die tatsächliche Tragweite der Verschlechterungen für den Verbraucherschutz ist kaum abzuschätzen.“ Die SPD-Abgeordnete könne es daher nicht verantworten, dass den Mitgliedstaaten Regelungskompetenzen entzogen werden und damit weiterreichende Verbraucherschutzregeln in den Mitgliedstaaten sogar gesenkt werden müssten. Die Parlamentarierin ergänzt: „Auch in Deutschland müssten die Bürger und Bürgerinnen auf viele ihrer schwer erkämpften Verbraucherrechte verzichten.“ Evelyne Gebhardt betont in diesem Zusammenhang: „Nicht mit uns.“
„Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbraucherschutzorganisationen, die Möglichkeit lassen, schnell und unkompliziert auf neu aufkommende Probleme zu reagieren. Der europäische Binnenmarkt muss flexibel bleiben“, so Evelyne Gebhardt. „In den kommenden Verhandlungen werde ich genau darauf achten, dass es den Konservativen nicht gelingt den Verbraucherschutz durch ihre Änderungsvorschläge aufzuweichen und mich weiterhin dafür einsetzen, dass alle Verbraucher und Verbraucherinnen Europas von dieser Richtlinie profitieren.“

Hintergrund:
Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie soll die bisherigen Richtlinien zu Haustürgeschäften, Vertragsklauseln, Fernabsatz und Verbrauchsgüterkauf zusammenfassen und die derzeitigen unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedsstaaten im Verbraucherrecht reformieren. Die Abstimmung im Binnenmarktausschuss ist für Anfang Dezember dieses Jahres angesetzt.

Für weitere Informationen: Büro Evelyne Gebhardt +32 2 28 47466
und Algara Stenzel (Pressesprecherin) +32 473 930 060 (GSM).

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