Eingetragene Lebenspartnerschaft künftig auf dem Standesamt begründen

Veröffentlicht am 07.07.2011 in Landespolitik
 

Gleichgeschlechtliche Paare sollen künftig auch in Baden-Württemberg die eingetragene Lebenspartnerschaft auf dem Standesamt schließen können. „Wir beenden die Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaft und Eheschließung; der richtige Ort, um den Bund fürs Leben einzugehen, soll künftig auch für die Lebenspartnerschaft das Standesamt sein“, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Reinhold Gall, der in seiner Funktion als Innenminister einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat.

Während das Standesamt bereits in allen Bundesländern außer Baden-Württemberg der selbstverständliche Ort für die Eintragung der Lebenspartnerschaft war, war im Ländle das Landratsamt bzw. die Gemeinde als untere Verwaltungsbehörde zuständig. „Diese unsinnige Trennung beenden wir“, stellt Reinhold Gall Reinhold Gall und betont, dies sei ein wichtiger Schritt dahin, dass sich in Baden-Württemberg die Gesetzgebung dem offenen und modernen Lebensgefühl seiner Bewohner anpasse. Ebenfalls Bestandteil des Vorhabens sei die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften bei dienstrechtlichen Fragen im Öffentlichen Dienst.

Reinhold Gall freut sich, dass er diese Forderung der SPD aus dem Landtagswahlkampf 2011 zusammen mit dem Kolleginnen und Kollegen im Kabinett so schnell angehen konnte: „Wenn zwei Menschen, egal ob hetero- oder homosexuell, sich dafür entscheiden, ihr Leben gemeinsam zu verbringen und füreinander zu sorgen, dann sollen sie dieselben Rechte und Pflichte haben. Mit diesem Gesetz kommt unsere Gesellschaft diesem einen großen Schritt näher.“

 

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