Vorratsdatenspeicherung: Innenminister Reinhold Gall agiert koalitionskonform

Veröffentlicht am 21.06.2011 in Landespolitik
 

SPD-Rechtsexperte Andreas Stoch: Der Innenminister hat keine neue Initiative ergriffen, sondern die im grün-roten Vertrag verankerte Position in die Verhandlungen mit seinen Kollegen eingebracht"

Die SPD-Landtagsfraktion sieht in den Äußerungen von Innenminister Reinhold Gall zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung keine Abkehr von grün-roten Vereinbarungen. "Der Innenminister hat keine neue Initiative ergriffen, sondern die im grün-roten Vertrag verankerte Position in die Verhandlungen mit seinen Kollegen eingebracht", erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Andreas Stoch, zugleich ihr rechtspolitischer Sprecher.

Er verwies auf den Wortlaut der grün-roten Koalitionsvereinbarung, in der es heißt:
"Bei der Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns dafür ein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts präzise einzuhalten." Aus dieser Formulierung könne keineswegs ein generelles Nein zu jeder Form von Vorratsdatenspeicherung abgeleitet werden.

Vielmehr seien die beiden Koalitionsparteien davon ausgegangen, dass es zu einer Neuregelung kommen werde, bei der die äußerst engen Grenzen beachtet werden müssten, die das höchste deutsche Gericht bei der Speicherung, Verwendung und Weitergabe der Daten dem Gesetzgeber aufgegeben habe.

"Innenminister Gall agiert bei der Vorratsdatenspeicherung völlig koalitionskonform. Aber er ist bei diesem rechtlich wie politisch schwierigen Thema nicht allein auf dem Spielfeld. Und deshalb kann man ihm bei Verhandlungen in einer Konferenz mit seinen Länderkollegen nicht jede Flexibilität und Kompromissbereitschaft absprechen", sagte Stoch.

 

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