Bereits am 5. Mai hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann ein Ampelsystem angekündigt, mit dem von grün bis rot Bereiche des öffentlichen Lebens nach der Corona-Infektionsgefahr unterteilt werden.
So sieht der Entwurf der baden-württembergischen Regierung aus:
Stufe 1 (hellgrün) – AB DEM 11. MAI ist Folgendes wieder erlaubt und geöffnet:
• Sport unter freiem Himmel und ohne Körperkontakt
• Freiluft-Sportanlagen wie Golf- oder Tennisplätze, aber auch Reitanlagen und Hundeschulen
• Fahrschulen
• Sportboothäfen
• Luftsport
• Sonnenstudios, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios
• Spielbanken ohne gastronomische Angebote
• Musikschulen (mit Einschränkungen)
• Besuchsverbot in Krankenhäusern wird gelockert
Stufe 2 (gelb) – VOR PFINGSTEN:
• Außengastronomie
• Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle sowie kontaktarme Freizeitangebote wie Minigolf oder Bootverleihe
• Fahrradverleih zu touristischen Zwecken
• Campingplätze und Wohnmobilstellplätze für Dauercamper
• Grundschulen und weiterführende Schulen sollen nur gegebenenfalls schrittweise wieder öffnen
Stufe 3 (gelb) – VOR PFINGSTEN ist Folgendes wieder erlaubt und geöffnet:
• Innenbereich von Speisewirtschaften
• Kinderbetreuung soll dann gegebenenfalls schrittweise öffnen
Stufe 4 (orange) – AB PFINGSTEN:
• Beherbergungsbetriebe
• Campingplätze und Wohnmobilstellplätze zu touristischen Zwecken
• Besucherzentren
• Freizeitparks
• Fitnessstudios
• Tanzschulen
• Kletterhallen
• Indoorsporthallen
• Indoorspielplätze
• Spaß- und Freizeitbäder nur für Schwimmkurse und -unterricht
• Lockerungen für Fluss- und Bodenseeschifffahrt sind vorgesehen
Stufe 5 (rot) – DERZEIT NICHT ABSCHÄTZBAR:
• Großveranstaltungen wie Fachmessen, Publikumsmessen, Volksfeste, Vereinsfeste und Kongresse
• Theater, Schauspiel, Ballett, Konzerte, Oper, Kino, Musikfestivals, Film-, Theater- und Musikfestivals
• Diskotheken
• Innenbereich von Kneipen und Bars
• Saunen und Wellnessbereiche
• Zuschauerbesuche von Sportveranstaltungen
• Freibäder und Badeseen
• Bolzplätze und Mannschaftssport
• Prostitutionsgewerbe
In die Stufe 5 fallen alle Bereiche des Alltags mit dem größten Infektionsrisiko. Hier müssen laut Stufenplan diverse Hygienekonzepte erarbeitet oder geprüft werden.
Neben den genannten Lockerungen wurden nach der Konferenz der Ministerpräsidenten und Angela Merkel außerdem noch eine weitere Lockerungsmaßnahme bekannt.
Demnach dürfen sich ab kommender Woche Angehörige von zwei Haushalten treffen – also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften.
WICHTIG: Die Bundesländer selbst stehen in der Verantwortung, auf mögliche negative Folgen der Corona-Lockerungen umgehend zu reagieren. Die Länder sind verpflichtet, in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen Woche sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umzusetzen.
Ihr SPD-Ortsverein wird Sie auch weiterhin über alle wichtigen Änderungen und Ereignisse rund um Corona informieren.
Bleiben Sie gesund!