Anfrage zum Denkmalschutz in der Corneliastraße 17

Veröffentlicht am 10.02.2017 in Fraktion
 

Quelle: Bernd Wetzka

Die SPD-Fraktion hat eine Anfrage zur Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde im Fall Haus Corneliastra0ße 17 an die Verwaltung gestellt.

Hintergrund ist, dass an dem Gebäude die Schlitzfenster verschlossen wurden. Dies hätte nicht geschehen dürfen, da es sich bei dem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt.
Daher hat die SPD-Fraktion einen Antrag die Verwaltung gestellt, man möge auskunft darüber geben, wie sich die Denkmalschutzbehörde zu diesem Vorgang geäußert hat.
 

„Corneliastraße 17 Kulturdenkmal gem. § 28 DSchG (Gebäude) Stiftskeller, Wohnhaus

 Zweigeschossiger, verputzter Massivbau über zweischiffigem Gewölbekeller auf Pfeilern, romanische Biforien-Fenster im Erdgeschoss, Satteldach über zwei Dachgeschossebenen mit Schleppgaube. Im Kern 13. Jh., 1954/55 Umbau der romanischen Scheune, 1966 Fassadensanierung; südlich an das Haus anschließende Hofmauer mit zugesetztem Spitzbogengewände. Das sog. Steinhaus mit dem darunter befindlichen Stiftskeller diente einst als Stiftskellerei und gehört mit seinen romanischen Resten zu den ältesten Profanbauten in Wimpfen im Tal. Das mit modernen Veränderungen überlieferte Steinhaus hat einen besonderen exemplarischen und dokumentarischen Wert als eines der ältesten Gebäude der Stadt, welches zugleich die Bedeutung und den Machtanspruch des einstigen Chorherrenstiftes sowie die damit einhergehende spezielle Siedlungsstruktur und – gestalt der Stadt demonstriert. M. Numberger DENKMALPFLEGERISCHER WERTEPLAN GESAMTANLAGE BAD WIMPFEN IM TAL“

 

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